Weil es Zuhause am schönsten ist

Liebevolle Unterstützung im Alltag

So viel zu geben hat man: ein Lächeln, ein liebes Wort, eine kleine Zuwendung. Dem einen bedeutet es nichts – dem anderen jedoch alles!
Wir sind Mitglied im:

Kostenübernahme

Sie sind selbst pflegebedürftig oder pflegen IhreAngehörigen? Sie sind überlastet mit der Betreuung oder benötigen selbst Unterstützung im Alltag?

Über die Pflegekasse steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125,- Euro Entlastungspauschale zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen.

Ehrenamtliche Helfer und geschulte Lebenshelfer machen es sich zur Aufgabe Ihnen zu helfen oder Sie zu entlasten bei der Pflege Ihrer Angehörigen.

Unsere Leistungen

Unsere Wunschbetreuung ist nicht mit einem Pflegedienst zu vergleichen. Hier soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, einem Hobby nachzugehen, unter Menschen zu kommen oder vielleicht auch nur jemanden zum Reden an Ihrer Seite zu wissen.

  • Hilfe und Unterstützung im Haushalt
  • Gesellschaft leisten – Erinnerungsarbeit
  • Einkaufshilfe / Einkaufsbummel
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
  • verschiedene Veranstaltungen
  • Gehweg- und Gartenpflege / Winterdienst 
  • Kleinstreparaturen

Die Entlastungsleistungen können Sie bis ins nächste Jahr bis zum jeweils 30. Juni übertragen, wenn die Entlastungsleistung allerdings dann auch nicht genutzt wird, verfallen die Beträge. Auszahlbar sind die Beträge nicht.
Handeln Sie bitte rechtzeitig. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Wir helfen Ihnen dabei.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder gesundheitliche Probleme aufweisen, können wir für Sie auch gern einen Pflegegrad beantragen.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Telefon: ‎+49-3838-3083300
e-Mail: info@wunschbetreuung.de

Kontakt

AMBULANTE WUNSCHBETREUUNG UG (Haftungsbeschränkt)  
Anerkanntes Unternehmen eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45 a bis 45 c SGB XI i.V.m. der Pflegebetreuungsverordnung
IK 461513990

Standort Halle (Saale)
Tel. Halle: 0345-56363052
Tel. Landsberg: 034602-948150
Mobil Landsberg: 0173-9999089

Standort Rügen 
Tel. Rügen: 03838 3083300
Mobil: 0152-53133472
e-Mail: info@wunschbetreuung.de

Unser ambulanter Betreuungsdienst hat es sich zum Ziel gemacht, im Saalekreis und Stadtgebiet Halle Saale sowie auf Rügen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine schöne und glückliche Lebenssituation zu schaffen.
Wir freuen uns auf Sie!

Unser Team

Toni Stahr

Geschäftsführer

Karo Semmler

Büro Halle

Eva Wünsche

Bereichsleitung Rügen / Buchhaltung

Standorte

Halle (Saale)

Rügen

Halle (Saale)

Lutherplatz 1
06188 Landsberg
Tel. Halle: 0345-5636-3052
Tel. Landsberg: 034602-948150
Mobil: 0173-9999089
e-Mail: info@wunschbetreuung.de

Rügen

Strandweg 2a
18528 Rappin
Tel. Rügen: 03838-3083300
Mobil: 0152-53133472
e-Mail: info@wunschbetreuung.de

Anfrage

    Neuigkeiten

    Wann steigt der Entlastungsbetrag?

    Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 sieht eine generelle Erhöhung sämtlicher Geld- und Sachleistungen vor. Ab dem 01.01.2025 werden alle Leistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent angehoben. Damit würde der Entlastungsbetrag auf 130,63 Euro steigen.

    Was ändert sich 2025 in der Verhinderungspflege?

    Ab 2025 auch für junge Pflegebedürftige 3.539 Euro

    Die Leistungshöhen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steigen am 01.01.2025 auf zusammen 3.539 Euro an. Also gilt für diese Gruppe bereits ab Jahresbeginn 2025 das erhöhte Entlastungsbudget.

    Doreen Fiebig ist ihr Ansprechpartner:

    Ab dem 08.11.2024 steht ihnen im Büro Landsberg Frau Doreen Fiebig zur Seite zu Fragen bzgl. den beantragbaren Leistungen, der Koordination von Einsätzen und allgemeine Fragen rund um die möglichen Leistungen.